Vereinfachte Regeln bei Investitionen von Städten und Gemeinden Novelle Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bringt mehr Autonomie und Entfall der verpflichtenden Ko-Finanzierung
Mit den Kommunalinvestitionsgesetzen 2020, 2023 und 2025 hat der Bund ein Instrument geschaffen, um Städte und Gemeinden bei Investitionen zu unterstützen. Dabei werden Investitionen für Maßnahmen in verschiedensten Bereichen, wie etwa thermische Sanierungen von Gebäuden im Eigentum der Gemeinden oder Umrüstungen von Beleuchtungen oder den Ausbau von Ladeinfrastruktureinrichtungen für E-Mobilität, aber auch die Instandhaltung und Verbesserungen von Rad- und Fußwegen oder die Errichtung und Sanierung von Einrichtungen der Seniorenbetreuung oder der Betreuung von Menschen mit Behinderung oder die Errichtung und Sanierung von Sportstätten und Freizeitanlagen finanziell unterstützt. Dabei musste bisher eine verpflichtende Ko-Finanzierung in der Höhe von 20 % bis 50 % von den Gemeinden selbst geleistet werden. Außerdem entstand sowohl auf Seite des Bundes als auch auf Seite der Gemeinden ein hoher Verwaltungsaufwand. Gerade kleinere Gemeinden sahen in den bürokratischen und finanziellen Anforderungen oft unüberwindbare Hürden und konnten die Mittel nicht abrufen.
Mit der Novelle der Gesetze wird die Auszahlung von Investitionszuschüssen nun deutlich erleichtert und vereinfacht. Die Zweckzuschüsse für Investitionen werden in direkte Finanzzuweisungen umgewandelt, wodurch die Gelder in der Höhe von 211 Millionen Euro für 2025, 320 Millionen Euro für 2026, 290,8 Millionen Euro und 60 Millionen Euro für 2028 direkt ausbezahlt werden. Weder die gesamte Höhe der Mittel, deren Verteilung an die einzelnen Gemeinden und Städten, noch die Bereiche, in denen die Investitionen getätigt werden können, ändern sich. Darüber hinaus kann auch der Bund weiterhin den ordnungsgemäßen Einsatz der Mittel kontrollieren.
„Die Budgetsituation ist sowohl für den Bund, als auch die Länder und Gemeinden eine sehr angespannte. Das liegt einerseits an der Einnahmenseite, aber auch an den großen Aufgaben, die sie zu bewältigen haben. Wir bemühen uns, hier auch von Seiten des Bundes Maßnahmen zu setzen, um Gemeinden und Städte zu unterstützen. Von den im Rahmen des Doppelbudgets gesetzten Maßnahmen auf der Einnahmenseite fließen rund 50 Millionen Euro in diesem und mehr als 200 Millionen Euro im kommenden Jahr an Gemeinden. Mit den Neuerungen im Kommunalen Investitionsprogramm erleichtern wir darüber hinaus den Gemeinden und Städten dringend notwendige Investitionen. Damit können Verbesserungen in den direkten Lebenswelten der Bevölkerung in den Kommunen erreicht werden“, sagte Finanzminister Markus Marterbauer im Rahmen eines Pressegesprächs zu den neuen Regelungen.
„Unsere Gemeinden und Städte sind jene Ebene, die am nächsten an den Bürgerinnen und Bürgern ist – sie sind nicht nur die erste politische Anlaufstelle, sondern erfüllen auch vielfältige Aufgaben der Daseinsvorsorge und sichern mit ihren Investitionen regionale Arbeitsplätze. Wir unterstützen die Gemeinden nun in einer finanziell herausfordernden Zeit, indem wir im Rahmen des kommunalen Investitionspakets die verpflichtende Kofinanzierung abschaffen und damit die Investitionstätigkeit direkt fördern. Das stärkt vor allem kleinere Kommunen, die unter hohem finanziellen Druck stehen. Damit unterstützen wir einerseits die Gemeinden und Städte und leisten gleichzeitig einen Beitrag zu der Belebung der Konjunktur. So löste alleine das KIG 2020 Investitionen in Höhe von 3,9 Mrd. Euro aus“, so Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.
Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Johannes Pressl hält fest: „Das Kommunale Investitionsprogramm war ein wichtiges Instrument, um die Gemeinden bei ihren Projekten zu unterstützen. Leider hatten oft kleine Gemeinden Probleme, die nötigen zusätzlichen finanziellen Mittel zur Ko-Finanzierung aufzustellen. Mit dieser Novelle erreichen wir nun eine direkte und unbürokratische Hilfe für wichtige Investitionen in den Gemeinden. Für uns Gemeinden ist aber eines ganz klar: Es geht immer ums Steuergeld, das die Gemeinden ihren Anteilen entsprechend verwalten. Wir tragen Steuergeldverantwortung und nehmen diese auch ernst und wollen die Aufgaben nicht nur im bestmöglichen Sinnen, sondern auch in größtmöglicher Effizienz erfüllen. Ein wesentlicher Schritt zu mehr Effizienz sind für uns Gemeindekooperationen, wo Teile der Verwaltungsarbeit gemeinsam und besser erledigt werden können. Diese Themen werden wir im Rahmen der anstehenden Reformgespräche mit dem Bund intensiv einbringen.“
Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger betont dazu: „Ich begrüße die Änderungen beim Kommunalinvestitionsgesetz. Wenn die Mittel nun ohne Ko-Finanzierung abgerufen werden können und Städte und Gemeinden selbst über Investitionen entscheiden können, eröffnet das einen großen Spielraum für die Handlungsfähigkeit der Städte – bei gleichzeitigem Bürokratieabbau. Genau das brauchen Städte und Gemeinden in dieser finanziell angespannten Situation. Hier ist uns wirklich eine sehr gute Einigung mit Finanzministerium und Gemeindebund gelungen. Klar ist aber auch, dass das KIG nur ein erster wichtiger Schritt ist. Wir brauchen dringend Mittel für die Energie -und Mobilitätswende. Schließlich sind Städte auch große Investoren in die regionale Wirtschaft.“
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